Mitgliedschaft


Wie werde ich Mitglied beim SKM?

  1. Ich fülle das untenstehende Anmeldeformular vollständig aus und sende es ab.(elektronisch oder per Post)
  2. Ab diesem Zeitpunkt bin ich für mindestens 1 Jahr Gastmitglied
    (Jahresbeitrag siehe unten, evt. zeitlich abgestuft). Ich nehme aktiv an Klubanlässen teil.
  3. Nach meinem "Probejahr" als Gastmitglied nehme ich an der ordentlichen GV des SKM teil und werde in den Klub aufgenommen. Falls ich nicht an der GV anwesend bin, kann sich der Statuswechsel vom Gast- zum Aktivmitglied um ein Jahr verzögern.
    Mit der Aufnahme wird eine einmalige Eintrittsgebühr von Fr. 500.- fällig. (siehe unten)
  4. Ich wurde an der GV aufgenommen und begleiche die Eintrittsgebühr. Ab diesem Zeitpunkt bin ich Aktiv-, Paar- oder Juniorenmitglied.

 

 

Anmeldeformular

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SKM Statuten 2008 - Revision 2024
Statuten SKM - Reglement SailArt per GV
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Mitgliederkategorien

 

  • Aktivmitglieder

Personen, die während mindestens einem Geschäftsjahr Gastmitglieder waren und dann von der GV definitiv in den SKM aufgenommen werden.

  • Paarmitglieder

Lebenspartner eines Aktivmitgliedes. Das Paarmitglied bezahlt keine Einttrittsgebühr.

  • Juniorenmitglieder

Personen, die noch nicht das 19. Altersjahr erfüllt haben. Juniorenmitglieder benötigen das Einverständnis ihrer Eltern, die somit die Haftung und Verantwortung übernehmen. Juniorenmitglieder bezahlen für die Juniorenmitgliedschaft keine Eintrittsgebühr. Mit Erfüllung des 19 Altersjahres werden sie automatisch zu Aktivmitgliedern.

Die Eintrittsgebühr reduziert sich auf 100.- CHF, sofern die Juniorenmitgliedschaft mindestens ein Geschäftsjahr (365 Tage) gedauert hat.

  • Passivmitglieder

Als Passivmitglieder können Freunde und Gönner des SKM, auch juristische Personen, aufgenommen werden. Die Aufnahme erfolgt auf

schriftlichen Antrag hin durch den Vorstand.

  • Gastmitglieder

Personen, die sich um Aufnahme als Aktiv- oder Paarmitglied im SKM beworben haben, werden automatisch Gastmitglieder. Gastmitglieder werden frühestens nach einem Geschäftsjahr (365 Tage) als Aktiv- oder Paarmitglied von der GV aufgenommen. Wer als Gastmitglied eintritt, hat die Eintrittsgebühr bei Aufnahme als Aktivmitglied zu bezahlen.

  • Ehrenmitglieder

Personen, welche sich in besonderem Masse um den SKM verdient gemacht haben, können auf Antrag des Vorstandes oder auf ordentlichen

Antrag eines Mitgliedes z.H. der GV durch die GV zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie bezahlen keinen Mitgliederbeitrag.

  • Freimitglieder

Personen, die mindestens 10 Jahre dem Vorstand angehörten, können an der GV zu Freimitgliedern ernannt werden.
Erlass des SKM Jahresbeitrages.

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Leitfaden Beiträge SKM
2024 03 26_Leitfaden Beitraege.pdf
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